AGBs

Sound for friends GmbH
Heddernheimer Landstr. 145
60439 Frankfurt
vertreten durch Kai Dipl.-Ing. Grumpe und Andreas Blöcher
HRB 82921, Registergericht Frankfurt/M.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer-, Zahlungs- und Mietbedingungen der Sound for friends GmbH gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, unter dem Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden für alle Lieferungen, Vermietungen und sonstige Leistungen der Sound for friends GmbH. Nachrangig zu unseren Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen geltend im grenzüberschreitenden Verkehr die INCOTERMS der internationalen Handelskammer Paris in der zuletzt gültigen Fassung.
1.2Die Liefer- und Verkaufsbedingungen sowie die unter Zugrundelegung dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht wie unter Inländern anwendbar.
1.3Soweit einzelne der nachstehenden Bestimmungen gegenüber Vertragspartnern, die nicht Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, unwirksam sein sollten, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber kaufmännischen Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB hiervon unberührt.
1.4Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird – insoweit der Vertrag mit einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen geschlossen wird – Frankfurt als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- Wechsel- oder Scheckprozess.
 
2. Zustandekommen der Miet- und Kaufverträge
2.1Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Technische Angaben, Abbildungen des Liefergegenstandes in Miet- oder Kaufangeboten, Prospekten oder sonstigen Informationsunterlagen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
2.2Die Annahme von Aufträgen durch Sound for friends GmbH erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Absendung bzw. Lieferung der bestellten oder angemieteten Geräte bzw. durch Erbringung der vereinbarten Leistung.
  
3. Preise
3.1Die Miet- und Verkaufspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der mietweisen Überlassung bzw. des Verkaufs jeweils gültigen Miet- bzw. Verkaufspreislisten der Sound for friends GmbH. Die dort angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise und sind jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu bezahlen. Die Preise gelten ab Lager der Sound for friends GmbH. Verpackungs- und Transportkosten sind durch den Mieter bzw. den Besteller gesondert zu erstatten.
  
II. Vermietung von Gegenständen
Die nachfolgenden Regelungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Mietverträgen:
  
1. Mietzeit
1.1Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Als Mindestmietdauer wird eine Zeit von einem Tag vereinbart. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager der Sound for friends GmbH, gelegen in Frankfurt. Die Mietzeit endet mit dem Eintreffen der Mietsachen im Lager der Sound for friends GmbH.
  
2. Transport, Gebrauchsüberlassung und Mängel
2.1Soweit zwischen den Parteien keine andere Vereinbarung getroffen wird, schuldet Sound for friends GmbH nicht den Transport der Mietsache. Sound for friends GmbH wird dem Mieter die Mietsache zum Beginn der vereinbarten Mietzeit am Lager der Sound for friends GmbH in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zum Abholen bereitstellen. Übernimmt Sound for friends GmbH aufgrund vertraglicher Vereinbarung den Transport, kann Sound for friends GmbH den Transport nach eigener Wahl durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte ausführen lassen. Die Kosten des Transports trägt der Mieter.
2.2Kann Sound for friends GmbH die Bereitstellung der Mietsache zum vereinbarten Mietbeginn ohne eigenes Verschulden, z.B. aufgrund von Streik, Aussperrung, Unfallschäden Dritter etc., nicht einhalten, so ist Sound for friends GmbH berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters vom Vertrag zurück zu treten oder mit dem Mieter einen neuen Mietbeginn zu vereinbaren.
2.3Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und fehlende Mietsachen bzw. bestehende Mängel unverzüglich gegenüber Sound for friends GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung, so gilt die Mietsache als ordnungsgemäß überlassen, es sei denn, dass die Unvollständigkeit bzw. die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Überlassung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein Mangel während der Dauer der Mietzeit, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt der Zustand der Mietsache auch in Ansehung dieses Mangels als mängelfrei.
2.4Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde – wenn er den Mangel nicht selber zu vertreten hat – nach rechtzeitiger Anzeige Behebung des Mangels durch Sound for friends GmbH verlangen. Sound for friends GmbH kann die Behebung des Mangels nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur der gelieferten Mietsache erfüllen. Die Behebung hat in angemessener Frist zu erfolgen.
2.5Ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur zu, wenn Sound for friends GmbH die Behebung des Mangels nach Fristsetzung durch den Mieter erfolglos versucht hat oder die Behebung ausdrücklich abgelehnt hat. Sind mehrere Gegenstände vermietet, so ist der Mieter zur Kündigung des gesamten Mietvertrages aufgrund der Mangelhaftigkeit eines Gegenstandes nur dann berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörend vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vereinbarte Funktionsfähigkeit der Mietsache in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
  
3. Nutzung der Mietsache
3.1Der Mieter hat die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen zu beachten. Eine Untervermietung der Mietsache, auch einzelner Teile, ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an dem vereinbarten Einsatzort zu verwenden. Der Mieter hat Sound for friends GmbH die jederzeitige Überprüfung der Mietsache zu ermöglichen.
3.2Der Mieter hat die überlassene Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfändungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, Sound for friends GmbH über alle die Mietsache betreffenden Maßnahmen Dritter unverzüglich zu informieren und auf die Eigentumsrechte der Sound for friends GmbH gegenüber Dritten hinzuweisen. Der Mieter trägt alle Kosten, die Sound for friends GmbH durch die Aufhebung der Eingriffe Dritter entstehen.
  
4. Rückgabe der Mietsache
4.1Die von Sound for friends GmbH überlassenen Mietsachen sind vollständig, geordnet sowie in funktionsgemäßem Zustand mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit an Sound for friends GmbH zurückzugeben. Können einzelne zur Miete überlassene Gegenstände nicht mehr oder nur mangelhaft bzw. beschädigt herausgegeben werden, so ist dies gegenüber Sound for friends GmbH bei Übergabe anzuzeigen.
4.2Gerät der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Miete bis zur vollständigen Rückgabe verpflichtet. Sound for friends GmbH bleibt es vorbehalten, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
4.3Die Rückgabe erfolgt, auch wenn der Mieter sich zum Transport der Mitarbeiter der Sound for friends GmbH bedient, am Lager der Sound for friends GmbH. Die Kosten des Transports inkl. der Verpackung sowie die Transportgefahr trägt der Mieter.
  
5. Preise/ Zahlungsbedingungen
5.1Die zwischen den Parteien vereinbarte Miete ist ohne Abzüge bzw. Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns, frühestens jedoch mit der Übergabe einer Rechnung durch Sound for friends GmbH an den Mieter zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem Sound for friends GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Auf die Miete geleistete Voraus- und Akontozahlungen werden nicht verzinst. Sound for friends GmbH ist zur Übergabe der Mietsache an den Mieter nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der vereinbarten Miete bei Sound for friends GmbH maßgeblich. Schecks werden nur zahlungshalber und unter den im Handelsverkehr üblichen Vorbehalten angenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und dann nur zahlungshalber unter den im Handelsverkehr üblichen Vereinbarungen unter Berechnung von Diskontspesen angenommen.
5.2Gerät der Mieter mit einer von ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist Sound for friends GmbH berechtigt, gegenüber einem Mieter der Unternehmer ist, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Ist der Mieter Verbraucher nach § 13 BGB, kann Sound for friends GmbH ab Verzugsbeginn 5% über dem Basiszinssatz p.a. geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.
  
6. Haftung
6.1Der Mieter haftet gegenüber Sound for friends GmbH für alle Schäden, die während der Mietzeit aus dem nicht bedienungsgemäßen Gebrach der Mietsache entstehen. Der Mieter haftet überdies für jegliche Beschädigung oder den Untergang der Mietsache während der Mietzeit.
6.2Für Schäden während des Hin- oder Rücktransports der Mietsache haftet der Mieter. Er haftet auch dann, wenn der Transport durch Sound for friends GmbH ausgeführt wurde, es sei denn, Sound for friends GmbH hat den Schaden wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
6.3Gegenüber Sound for friends GmbH stehen dem Mieter vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche nur dann zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung durch Sound for friends GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer leitenden Angestellten beruhen. Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch nach § 536 Abs.1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische vorhersehbare Schäden haftet Sound for friends GmbHdarüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches handeln eines Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Sound for friends GmbH verursacht worden sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
  
7. Stornierung durch den Mieter/ Kündigung des Vertrages
7.1Tritt der Mieter aus einem von Sound for friends GmbH nicht zu vertretenden Grund vom Mietvertrag zurück, so ist er verpflichtet, an Sound for friends GmbH 15% der vereinbarten Vergütung/ brutto zu zahlen, wenn er bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn den Rücktritt erklärt. Tritt der Besteller in dem Zeitraum von weniger als 30 Tage bis spätestens 20 Tage vor Mietbeginn zurück, so hat er 25% der gesamten Vergütung an Sound for friends GmbH zu zahlen. Tritt der Besteller in dem Zeitraum von weniger als 20 Tage bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn zurück, hat er 40% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt ein Rücktritt des Besteller in dem Zeitraum von weniger als 10 Tagen bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn, hat er 60% der vereinbarten Gesamtvergütung zu zahlen. Tritt der Besteller weniger als 3 Tage vor Mietbeginn zurück, so schuldet er 80% der vereinbarten Gesammtvergütung. Macht Sound for friends GmbHeine der vorstehenden Schadenspauschalen geltend, bedarf es keines weiteren Schadensnachweises. Sound for friends GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens des Mieters bei Sound for friends GmbH maßgeblich.
7.2Der Mietvertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zugunsten von Sound for friends GmbH liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn gegen ihn Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
  
III. Verkauf von Gegenständen
Die nachfolgenden Regelungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Kaufverträgen:
  
1. Zahlungsbedingungen
1.1Von Sound for friends GmbH gelieferte Waren sind von dem Besteller mit dem Erhalt der Ware, frühestens jedoch mit Übergabe einer Rechnung durch Barzahlung auszugleichen. Die Zahlung hat immer in der Währung zu erfolgen, die in der Rechnung angeben ist. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem Sound for friends GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Voraus- und Akontozahlungen werden nicht verzinst. Schecks werden nur zahlungshalber und unter den im Handelsverkehr üblichen Vorbehalten angenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und dann nur zahlungshalber unter den im Handelsverkehr üblichen Vereinbarungen unter Berechnung von Diskontspesen angenommen.
1.2Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Übergabe der Ware an den Besteller ein. Ein früherer Eintritt des Verzugs kann durch Mahnung der Sound for friends GmbH begründet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Besteller , soweit er Unternehmer ist, verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist der Besteller Verbraucher, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Kann Sound for friends GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist Sound for friends GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
1.3Befindet sich der Besteller gegenüber Sound for friends GmbH im Verzug der Zahlung, so ist Sound for friends GmbH während der Zeit des Verzuges nicht verpflichtet, weitere Lieferungen an den Besteller auszuführen oder andere Leistungen, wie z.B. Mietleistungen, gegenüber dem Besteller zu erbringen.
1.4Der Besteller kann gegenüber den Zahlungsansprüchen von Sound for friends GmbH nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
1.5Im Falle der von dem Besteller zu vertretenden Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, der Zahlungseinstellung durch ihn, seiner Überschuldung, der Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen oder der Nichteinlösung von Schecks bzw. Wechseln des Bestellers, werden sämtliche noch offenen oder gestundeten Forderungen der Sound for friends GmbH sofort zur Zahlung fällig. In diesen Fällen ist Sound for friends GmbHberechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder, wenn der Besteller nach Aufforderung die Vertragserfüllung bzw. Sicherheitsleistung endgültig verweigert, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
1.6Wird die bestellte und von Sound for friends GmbH bereitgestellte Ware von dem Besteller nicht abgenommen, so ist Sound for friends GmbH berechtigt, eine Nachfrist von 2 Wochen zur Abnahme der Ware zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist Sound for friends GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegenüber dem Besteller einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Warenwertes geltend zu machen. Wurde die Ware als Sonderanfertigung für den Besteller gefertigt und ist eine anderweitige Nutzung hierdurch ausgeschlossen, so kann Sound for friends GmbH einen Schadensersatz in Höhe von 80% des Warenwertes geltend machen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bzw. der bestehenden vertraglichen Ansprüche bleibt für Sound for friends GmbH unberührt.
  
2. Lieferungen
2.1Lieferfristen und Liefertermine bezüglich der Kaufsache sind nur verbindlich, wenn sie mit Sound for friends GmbH ausdrücklich als verbindlich vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht wurde oder, falls sich der Versand aus von Sound for friends GmbHnicht zu vertretenden Gründen verzögert, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft durch Sound for friends GmbH innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
2.2Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung auf nach Vertragsschluss eingetretene höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Embargo, Rohstoffmangel oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener, nicht mit zumutbaren Mitteln zu beseitigender Hindernisse zurückzuführen ist. Gleiches gilt, wenn solche Umstände bei Zulieferern der Sound for friends GmbH eintreten. Wird die vereinbarte Lieferung bei unverschuldetem Ausbleiben der Selbstbelieferung, infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise unmöglich oder über eine absehbare Dauer von mehr als sechs Monaten nicht ausführbar, so hat Sound for friends GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3Wird der Versand oder die Zustellung durch den Besteller verzögert, ist Sound for friends GmbH berechtigt, dem Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
2.4Sound for friends GmbH ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen.
  
3. Versand- und Sonderkosten/ Gefahrübergang
3.1Die bestellte Ware wird von Sound for friends GmbH in einer versand- und produktgerechten Verpackung geliefert. Werden darüber hinausgehende Verpackungs- oder Transportmittel gewünscht, trägt der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
3.2Für alle Lieferungen, auch für Rücksendungen – mit Ausnahme von Rücksendungen wegen Mangelhaftigkeit der Ware – trägt der Besteller die Gefahr, auch wenn frachtfreie, foa./fca oder cif-Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht spätestens mit der Versendung der Ware i.S.d. § 447 BGB auf den Besteller über.
  
4. Eigentumsvorbehalt
4.1Die von Sound for friends GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller gegenüber dem Besteller aus dem Vertragsverhältnis bestehenden Forderungen im Eigentum von Sound for friends GmbH (Vorbehaltsware).Besteht mit einem Unternehmer ein ausdrückliches oder stillschweigendes Kontokorrentverhältnis, so bleibt die Ware bis zum Ausgleich der Saldoforderung der Sound for friends GmbH in deren Eigentum. Der Saldo gilt durch den Besteller als anerkannt, wenn der Besteller der Saldomitteilung nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Zugang widersprochen hat.
4.2Der Besteller hat die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu benutzen und auf seine Kosten ausreichend zu versichern. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs entweder gegen Barzahlung oder Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung sowie jede andere Verfügung über die Vorbehaltsware, die den Sicherungszweck vereitelt oder erschwert, ist dem Besteller untersagt. Wird die Vorbehaltsware von Dritten bei dem Besteller gepfändet, hat dieser den pfändenden Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Sound for friends GmbH sofort unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sowie einer Erklärung, die die Identität der gepfändeten Ware mit der gelieferten Ware bestätigt, schriftlich zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffs des Dritten auf die Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Besteller.
4.3Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für Sound for friends GmbH vor, ohne das Sound for friends GmbH hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, Sound for friends GmbH nicht gehörenden Waren, erwirbt den dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er Sound for friends GmbH im Verhältnis zum Rechnungswert der Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache ein. Der Besteller wird die neue Sache für Sound for friends GmbH unentgeltlich verwahren.
4.4Bei Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt die ihm gegenüber seinen Kunden aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung zustehenden Ansprüche und Forderungen – einschließlich erhaltener Wechsel und Schecks – in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sicherheitshalber so lange an Sound for friends GmbH ab, bis alle Forderungen aus dem mit dem Besteller bestehenden Vertragsverhältnis ausgeglichen sind. Bei der Veräußerung von verarbeiteten Waren, an denen Sound for friends GmbHMiteigentumsanteil erworben hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil entspricht.
4.5Der Besteller ist berechtigt, als Treuhänder auf Rechnung von Sound for friends GmbH die an Sound for friends GmbH abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung einzuziehen und Nebenrechte zu verwerten. Die Einziehungsermächtigung und die Befugnis zur Verwertung von Nebenrechten können bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers widerrufen werden. Wird über das Vermögen des Bestellers ein außergerichtliches oder gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder wird die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so erlöschen die vorstehend eingeräumten Rechte, ohne dass es einer Widerrufserklärung bedarf.
4.6Im Falle des Zahlungsverzuges oder eines anderen der in Ziffer 4.5 genannten Gründe der Zahlungseinstellung oder der Vermögensverschlechterung des Bestellers, hat der Besteller der Sound for friends GmbH auf Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandenen, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und/oder eine Liste der an Sound for friends GmbHabgetretenen Forderungen mit Namen und Adressen der Schuldner sowie der jeweiligen Höhe der Forderung zu übergeben. Der Besteller hat in diesem Fall auf Verlangen von Sound for friends GmbH seinen Schuldnern die Abtretung der Forderung an Sound for friends GmbHanzuzeigen. Sound for friends GmbH ist es gestattet, die Anzeige der Abtretung gegenüber dem Drittschuldner selbst zu bewirken. Sound for friends GmbH ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Verwertung und Tilgung der Restschuld auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. Der Besteller ist verpflichtet, Sound for friends GmbH den Besitz an den Waren zu verschaffen und Sound for friends GmbHoder von Sound for friends GmbH beauftragten Dritten den Zutritt zu den Geschäfts- und Lagerräumen während den üblichen Geschäftszeiten zur Verbringung der Vorbehaltsware zu gestatten.
4.7Auf Verlangen des Bestellers ist Sound for friends GmbH verpflichtet, die Sound for friends GmbH zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren Wert die Ansprüche von Sound for friends GmbH aus dem Vertragsverhältnis um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl, auf welche Sicherungsmittel sich die Freigabe bezieht, bleibt Sound for friends GmbH vorbehalten.
  
5. Reklamationen/ Gewährleistungen
5.1Die von Sound for friends GmbH gelieferte Ware hat der getroffenen Qualitätsvereinbarungen zu entsprechen.
5.2

Reklamationen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen bzw. Anzeigen von offensichtlichen oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbaren Mängeln sind – soweit der Besteller Unternehmer ist – unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Lieferung, gegenüber Sound for friends GmbH schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen. Die Frist ist bei rechtzeitiger Absendung der Anzeige gewahrt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens mit dem Ablauf der nachfolgend vereinbarten Verjährungsfrist anzuzeigen.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen , insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.3Ist der Besteller ein Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Geräte, Ersatzteile und Zubehör zwei Jahre, für gebrauchte Geräte, Ersatzteile oder Zubehör ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Hiervon ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien. Bei unsachgemäßer Einbringung oder dem unsachgemäßen Einbau oder Nutzung der gelieferten Geräte, Ersatzteile oder dem Zubehör durch den Besteller oder bei der unsachgemäßer Reparatur durch den Besteller besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Ist der Besteller ein Unternehmer, erfolgt der Verkauf gebrauchter Gegenstände unter dem Ausschluss jeglicher Mängelhaftung. §§ 444 BGB bleibt unberührt.
5.4

Wird während der Gewährleistungsfrist ein von Sound for friends GmbH zu vertretender Mangel durch den Besteller rechtzeitig angezeigt, so wird nach Wahl von Sound for friends GmbH Umtausch oder Nachbesserung gewährt. Ist die Nachbesserung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so kann Sound for friends GmbH diese verweigern. Der Besteller hat in diesem Falle das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Im Falle der Mängelbeseitigung ist Sound for friends GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die mangelhafte Sache an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht hat.

5.5Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wegen eines Mangels der Ware kann der Besteller Zahlungen nur dann zurückhalten, wenn eine ordnungsgemäße Mängelrüge erhoben wurde. In einem solchen Fall muss die zurückgehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des aufgetretenen Mangels stehen und darf das Dreifache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten nicht überschreiten.
5.6Zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen hat der Besteller Sound for friends GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Verweigert der Besteller dies, so wird Sound for friends GmbH von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung und Mängelhaftung befreit.
5.7Falls Sound for friends GmbH eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bei Verweigerung der Nachbesserung oder wenn die Nachbesserung oder Umtauschlieferung unmöglich ist, kann der Besteller das Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Eine Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Sinne dieser Regelung liegt erst dann vor, wenn nach zweimaliger Nachbesserung oder zweimaligem Versuch der Ersatzlieferung der Mangel nicht beseitigt werden konnte oder ein mangelfreier Austausch nicht gelungen ist.
  
6. Haftung
Sound for friends GmbH haftet gegenüber dem Besteller für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Sound for friends GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sound for friends GmbH beruht. Für sonstige Schäden haftet Sound for friends GmbH nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sound for friends GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung von Sound for friends GmbHausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten. Wurden vertragliche Kardinalpflichten durch Sound for friends GmbH fahrlässig verletzt, so ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  
IV. Allgemeine Schlussbestimmungen
  
1. Erfüllungsort
1.1Erfüllungsort für die von Sound for friends GmbH zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist Frankfurt Main.
  
2. Schlussbestimmungen
2.1Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Regelungen, noch die Wirksamkeit des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages berührt.